Dienstleistungen

Mediation Einsätze in Grossraum Zürich

Konflikte am Arbeitsplatz
Im Team, in Organisationen – Mediation im Geschäftsleben – Probleme am Arbeitsplatz unter Mitarbeitern
Konflikte am Arbeitsplatz
Konflikte am Arbeitsplatz oder in Unternehmungen können viel Energie, Zeit und Geld kosten. Konstruktives Arbeiten miteinander wird dann z.T. unmöglich und persönliches tritt in den Vordergrund und geschäftliches in den Hintergrund. Führen heisst daher auch eskalieren, schlichten und erarbeiten von Konsens, Verständnis, Akzeptanz und Respekt.
Konfliktmanagement lässt sich auf verschiedene Arten bewältigen. Auch hier ist die Mediation eine davon, welche in verfahrenen Situationen die Protagonisten einander wieder näher bringen und gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz aufbauen kann.
Bei Mediation im Geschäftsleben wird auch von Wirtschafts-Mediation gesprochen. Diese eignet sich insbesondere auch für:
- Vertragliche Vereinbarungen
- Personalfragen und Innerbetriebliches
- Verwaltungen und Umwelt
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Konflikte unter Nachbarn, Mietern und Vermietern, Stockwerkeigentümern
- Service level- und Werkverträge
- Mandate von Rechtsschutzversicherungen
Neben finanziellen spielen oft auch emotionale Aspekte, wie Enttäuschung, Hoffnung oder Wertschätzung eine wesentliche Rolle. Selbstverständlich haben auch sie im geschützten Raum der Mediation Platz, kann doch ohne ihre Berücksichtigung häufig eine befriedigende Lösung nicht gefunden werden. Ziel der Mediation bleibt aber in jedem Fall eine einvernehmliche und zukunftsorientierte, sachlichen Lösungen.


Angeordnete Mediationen oder vom Richter empfohlen
Wenn Eltern sich trennen und durch die Erwachsenenschutzbehörde (KESP) oder das Gericht angewiesen werden, im Sinne und zum Schutz des Kindes eine angeordnete Mediation durchzuführen, werden Fragen wie:
- Regelung der elterlichen Sorge
- Erziehungshaltungen
- Kontakt zu den Kindern durch beide Elternteile
- Wiederkehrende Konflikte der Eltern
usw. die zu besprechenden Themen sein. Die Mediation erfolgt nach einem definierten Ablauf und mit geregelter Kostenfolge.
Auch im Jugendschutz kann eine Mediation angeordnet werden. Im Oktober 2016 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass nicht nur Erwachsene sondern auch Jugendliche und sogar Kinder ab 10 Jahren zur Abklärung von Straftaten in Untersuchungshaft gesetzt werden dürfen. Das Jugendstrafprozessrecht sieht allerdings neben repressiven Massnahmen – im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht – auch die Strafmediation vor. Die Jugendstaatsanwaltschaft als Untersuchungsbehörde und das Jugendgericht sollen in erster Linie versuchen, zwischen dem jugendlichen Straftäter und der geschädigten Partei zu vermitteln. Die Jugendstaatsanwaltschaft und das Jugendgericht können eine Mediatorin oder einen Mediator mit einer Jugendstrafmediation beauftragen.
Gemäss Jugendstrafgesetz, (JStG) kann die zuständige Behörde auch ein Verfahren definitiv einstellen, wenn auf dem Wege der Mediation eine akzeptable Vereinbarung zwischen dem jugendlichen Täter und dem/der Geschädigten zustande gekommen ist.
Jugendmediation
Die Konfliktthemen bei Jugendlichen können sehr vielfältig sein und in der Pubertät ist das Potenzial besonders gross. Professionelle Hilfe durch einen Mediator kann hier in vielen Fällen helfen, verhärtete Fronten einander wieder näher zu bringen und Eltern sowie Behörden und die Jugendlichen selbst bei der Konfliktlösung zu unterstützen.
Eine Beteiligung kann direkt oder indirekt erfolgen. Bei einer indirekten Beteiligung sind die Jugendlichen nur in einzelnen Mediationsphasen beteiligt. Bei einer direkten Beteiligung als Konfliktpartei sind sie eigenverantwortlich und können selbstständig entscheiden.
Zur verfahrensrechtlichen Stärkung des Kindes und zur Förderung einvernehmlicher Lösungen, haben die Parteien in allen kindesrechtlichen Angelegenheiten Anspruch auf eine Mediation. Falls Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen, auch unentgeltlich.
Das heisst, auch in Streitigkeiten z.B. über den Kindesunterhalt, können die Parteien dem Gericht eine Mediation vorschlagen. Das Gerichtsverfahren wird dann für die Dauer der Mediation ausgesetzt. Die Mediation selber erfolgt nicht durch das Gericht.
Im kantonalen Recht, entscheidet das mit dem Verfahren befasste Gericht über das Gesuch um unentgeltliche Mediation in kindesrechtlichen Angelegenheiten.


Konflikte in Paar- und Familienbeziehungen
Konflikte und Krisen können immer und aus verschiedenartigen Gründen entstehen. Dabei stellen sich oft schwierige Fragen mit unterschiedlichen Ansichten wie man damit umgehen soll.
- Wie können wir als Eltern wieder zu einer sachlichen und respektvollen Kommunikation gelangen?
- Was brauchen jetzt die Kinder von uns?
- Wie lösen wir die Wohnungsfragen?
- Wie regeln wir die Finanzen?
In der Mediation kann eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung gefunden werden, bei der es nicht um Gewinnen und Verlieren geht! Es geht vielmehr darum, selber an den Entscheidungen mitwirken zu können, so dass Sie die Ergebnisse auch vertreten und/oder mittragen können.
Trennung – Finanzplanung
und gemeinsame Vereinbarungen
Eine Trennung ist fast immer eine schmerzhafte Erfahrung, welche von der Distanzierung der gewohnten Lebensform bis zur räumlichen Trennung alles beinhalten kann. In dieser Phase braucht es sachliches Vorgehen und Denken, um für alle die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Es ist daher sinnvoll, sich die nötige Zeit und Ruhe zu nehmen, damit der Prozess nicht nur von Emotionen geleitet und der Schmerz nicht noch grösser wird.
Gibt es in der Familie noch Kinder und sind diese ebenfalls betroffen, so ist dies eine zusätzliche und grosse Belastung für alle Beteiligten. Fragen des Besuchsrechts, der Rollenverteilung aber auch finanzielle Fragen treten dann in den Vordergrund und müssen entsprechend geklärt werden.
Im Hinblick auf eine mögliche Scheidung können die gemachten Vereinbarungen in eine Scheidungskonvention einfliessen und damit den Prozess der Scheidung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht stark vereinfachen.
Die Mediation bietet den Rahmen, diese Themen sachlich mit dem Partner auszutauschen und persönliche Anliegen, Wünsche, Ängste, Befürchtungen und Ideen einzubringen. Die gemeinsame Klärung und Lösung aller Fragen gibt Ihnen die nötige Basis, auch in Zukunft und zum Wohle aller respektvoll und mit dem nötigen Verständnis miteinander umgehen zu können.


Scheidung – Leben im Einvernehmen
Das Scheidungsrecht in der Schweiz begünstigt und vereinfacht die einvernehmliche Scheidung.
Wenn sich beide Partner einig sind und die Scheidung wollen, sie sich auch bezüglich der elterlichen Sorge, der Betreuung der Kinder und der Finanzen einig sind – können sie eine Konvention aufsetzen und dem Gericht einreichen.
In der Mediation kann gemeinsam an dieser Konvention gearbeitet und Lösungen erarbeitet werden.
Eine Trennungsvereinbarung ist eine Regelung zwischen denn Trennungswilligen. Sie ist mit gegenseitiger Unterzeichnung rechtlich bindend und muss nicht vom Gericht genehmigt werden. Im Normalfall regelt eine Trennungsvereinbarung folgende Bereiche:
- Obhut und Betreuung der Kinder
- Klärung der Wohnfrage der Partner
- Unterhaltsleistungen für Kinder und Partner
Eine Scheidungskonvention ist eine Regelung zwischen denn Scheidungswilligen. Sie muss beim Scheidungsgericht eingereicht und richterlich genehmigt werden. Zusätzlich zu den Regelungen bei einer Scheidung, müssen in einer Scheidungskonvention folgende Punkte zwingend geklärt sein.
- Güterrecht: Aufteilung des Besitzes und des Vermögens
- Altersvorsorge (Pensionskasse usw.)
Um den rechtlichen Anforderungen in einer Konvention gerecht zu werden, sollte die Konvention immer juristisch auf Ihre Gültigkeit abgeklärt werden. Auch hier kann ich Sie unterstützen.
Nachscheidungssituationen, Besuchsrechtsschwierigkeiten oder neu zu klärende Punkte welche aussergerichtlich geregelt werden sollen.
Oft gibt es auch nach der Scheidung offene Fragen und Punkte, die sie gemeinsam besprechen und lösen müssen. Die Lösungen und Vereinbarungen müssen neuen und veränderten Situationen angepasst und sollen z.B. auch den heranwachsenden Kindern gerecht werden.
Dauer & Kosten
Sitzungen
In der Regel dauert eine Mediation 5-7 Sitzungen. In einzelnen Fällen und abhängig von der Art des Konfliktes, kann es auch kürzer oder länger sein. Eine Sitzung dauert 60-90 Minuten oder nach Vereinbarung.
Kosten
Die erste, telefonische Konsultation ist kostenfrei.
Für Privatpersonen beträgt der Stundenansatz Fr. 150.-
Für Firmen beträgt der Stundenansatz Fr. 200.-
In speziellen Fällen können individuelle Stundensätze vereinbart werden. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Co-Mediationen nach Absprache
Bei einem Konflikt von mehr als 2 Parteien oder grössere Gruppen, empfiehlt sich eine Co-Mediation – die Mediation wird zusammen mit einer Berufskollegin oder einem Berufskollegen durchgeführt.
Der Stundenansatz einer Co-Mediation beträgt Fr. 250.-
Auslagen
Entstehen zusätzliche Auslagen z.B. für extern in Auftrag gegebene Gutachten, zusätzliche Abklärungen wie Expertisen, Fahrspesen etc. so gehen diese zu Lasten der Klienten und werden soweit möglich ebenfalls bei einem Erstgespräch besprochen.